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Berufliche Qualifizierung zum / zur Betreuungshelfer:in nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI

Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt weiter und entsprechend verlängert sich oftmals auch die Zeit, in der ältere Personen pflegebedürftig sind.

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.
Doch die dazu nötige individuelle und ganzheitliche Betreuung kommt im Pflegealltag häufig zu kurz. Entsprechend gefragt sind daher gut ausgebildete Betreuungskräfte, die älteren Menschen mit Betreuungsbedarf individuelle Zuwendung geben und geeignete Beschäftigungsangebote bieten.

Aufgaben der Betreuungskräfte
Betreuungskräfte können die Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen älteren Menschen in deren Häuslichkeit übernehmen.  Es geht dabei nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung wie z.B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zu Seniorengruppen, Hilfen im Haushalt oder im Garten.

Betreuungspraktikum (14 Tage)
Bis Ende der Kurslaufzeit muss ein 14-tägiges Praktikum in der Betreuung absolviert werden.

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09.05.24 13:10:55