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Delegierbare Behandlungspflege

Nach den Gesetzesgrundlagen von § 63 Abs. 3b und 3c SGB V können Pflegehilfskräfte einige Aufgaben der Behandlungspflege in Niedersachsen übernehmen:
-Inhalation
-Einreibungen
-Auflegen von Kälteträgern
-Dermatologische Bäder
-Verabreichung und Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten
-An- und Ausziehen von Kommpressions-strümpfen/- strumpfhosen
-Kompressionsverband abnehmen
-An-und ablegen von ärztlichen verordneten Bandagen und Orthesen
Am Ende dieses Lehrgangs bekommen die Teilnehmenden eine Bescheinigung, die ihnen bestätigt, dass ihnen gemäß den Handlungsempfehlungen das dafür notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten vermittelt wurden.
Der Kurs umfasst 21 Unterrichtsstunden.
Voraussetzung: Kurs Helfer/in in der Altenpflege

Kurstermine 2

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Freitag, 20. November 2026
    • 08:00 – 17:00 Uhr
    1 Freitag 20. November 2026 08:00 – 17:00 Uhr
    • 2
    • Samstag, 21. November 2026
    • 08:00 – 16:00 Uhr
    2 Samstag 21. November 2026 08:00 – 16:00 Uhr

Delegierbare Behandlungspflege

Nach den Gesetzesgrundlagen von § 63 Abs. 3b und 3c SGB V können Pflegehilfskräfte einige Aufgaben der Behandlungspflege in Niedersachsen übernehmen:
-Inhalation
-Einreibungen
-Auflegen von Kälteträgern
-Dermatologische Bäder
-Verabreichung und Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten
-An- und Ausziehen von Kommpressions-strümpfen/- strumpfhosen
-Kompressionsverband abnehmen
-An-und ablegen von ärztlichen verordneten Bandagen und Orthesen
Am Ende dieses Lehrgangs bekommen die Teilnehmenden eine Bescheinigung, die ihnen bestätigt, dass ihnen gemäß den Handlungsempfehlungen das dafür notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten vermittelt wurden.
Der Kurs umfasst 21 Unterrichtsstunden.
Voraussetzung: Kurs Helfer/in in der Altenpflege
07.10.25 13:12:33