Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite unter der Domain www.bildungswerk-clp.de
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Bildungswerk Cloppenburg-Garrel e.V.
Graf-Stauffenberg-Straße 1-5
49661 Cloppenburg
Telefon 04471 9108-0
Telefax 04471 9108-50
E-Mail verwaltung@bildungswerk-clp.de
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Meldungen per E-Mail unter: verwaltung@bildungswerk-clp.de
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Webseite bieten wir Informationen zu unserem Verband an. Besucher*innen der Webseite haben die Möglichkeit sich über unsere Dienste und Einrichtungen zu informieren und via Mail-Adresse oder Webformular Kontakt aufzunehmen. In einigen Fällen ist es weiterhin möglich Online-Spenden zu tätigen, sich für eine offene Stelle in unserem Verband zu bewerben oder einen Newsletter zu abonnieren.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Verband sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level AA.
Bewertungsmethode und Bewertungszeitpunkt
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mittels der Accessibility-Prüftools 'Lighthouse'.
Die letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit wurde am 07. Mai 2025 durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Verständlichkeit von Texten
Es ist nicht gewährleistet, dass Texte auf der Webseite immer in leicht verständlicher Sprache vorkommen. Stattdessen werden des Öfteren fremdsprachige, juristische und fachspezifische Begriffe verwendet, die nicht gesondert erklärt werden.Einsatz von PDF-Dokumenten
Ein Teil der auf der Website verlinkten PDF-Dokumente sind Aufgrund grafisch aufwändiger Umsetzung nicht barrierefrei.Einsatz von Videos
Die bisher auf der Webseite eingesetzten Videos haben nur in den wenigsten Fällen Untertitel und gelten somit als nicht barrierefrei.Einsatz von Grafiken
Bei vielen Layoutgrafiken, die aus Barrierefreiheitsgründen mit einem leeren alt-Attribut versehen sein sollten, wird aus technischen Gründen immer ein befülltes alt-Attribut ausgegeben. Es ist nicht gewährleistet, dass Informationsgrafiken eine adäquate Textalternative haben, die alle Inhalte der Grafik vermitteln.Historische Inhalte
Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch, soweit wirtschaftlich vertretbar, nach den aktuellen Standards erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Schlusserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über unsere E-Mail-Adresse im weiter oben angeführten Bereich 'Feedback und Kontakt'.