Nach den Gesetzesgrundlagen von § 63 Abs. 3b und 3c SGB V können Pflegehilfskräfte einige Aufgaben der Behandlungspflege in Niedersachsen übernehmen: -Inhalation -Einreibungen -Auflegen von Kälteträgern -Dermatologische Bäder -Verabreichung und Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten -An- und Ausziehen von Kommpressions-strümpfen/- strumpfhosen -Kompressionsverband abnehmen -An-und ablegen von ärztlichen verordneten Bandagen und Orthesen Am Ende dieses Lehrgangs bekommen die Teilnehmenden eine Bescheinigung, die ihnen bestätigt, dass ihnen gemäß den Handlungsempfehlungen das dafür notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten vermittelt wurden. Der Kurs umfasst 21 Unterrichtsstunden. Voraussetzung: Kurs Helfer/in in der Altenpflege
Die meisten schwerkranken, leidenden Menschen wünschen sich ein Lebensende ohne Schmerzen, Angst, Übelkeit und Luftnot. Ist Leiden mit entsprechenden Medikamenten und Therapien nicht auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und die Symptomlast zu hoch, stellt sich die Frage nach einer palliativen Sedierung. Diese Option ist sorgfältig zu prüfen.
Essen und Trinken steht für Lust und Lebensfreude. In der palliativen Situation wird dieses Thema oft zur Last - für Patienten, für Zugehörige und Begleitende. Der oft fließende Übergang zwischen Ernährung zur Lebensverlängerung und Steigerung der Lebensqualität einerseits und der Begrenzung von Essen und Trinken als entlastende Maßnahme bei fortgeschrittener Erkrankung andererseits soll thematisiert werden. Für Palliativpatienten ist die Prävention von Mangelernährung ebenso wichtig wie „Genuss statt Muss“. Ziel ist es die individuelle Ernährungsberatung und -therapie als Potential für Lebensqualität und als Standard in der Palliativ Care zu etablieren.